3.2 Die Handlungsfähigkeit der EU
Der Karikaturenstreit forderte also nicht nur Dänemark und einige weitere Staaten heraus sondern die gesamte EU, ihre Rechtsnormen und Integrität. Die Identifikation der EU von Außen als Wertegemeinschaft und politische Einheit durch die muslimische Seite erfolgte dabei mit einer größeren Selbstverständlichkeit als sie für die Europäern anfangs nachvollziehbar war. Selbst nachdem „die Europäer“ oder explizit die EU attackiert oder bedroht wurden, dauerte es einige Zeit bis der Karikaturenstreit nicht mehr nur als dänisches Kuriosum, sondern als ernste Angelegenheit für die gesamte EU anerkannt wurde. Die Reaktionen oder Bemühungen der EU waren eher uneinheitlich als einheitlich und lassen die Überzeugungskraft vermissen. Konsequenzen ergriff die EU keine, drohte sie auch nicht an. Die zuletzt von der Kommission und dem EP angekündigte Solidarität und Unterstützung für Dänemark blieb ein Lippenbekenntnis. Eine vorgeschlagene, praktische Solidaritätsinitiative fand kaum Befürworter; weitere wurden nicht diskutiert. Die Ankündigung der Kommission mögliche Reaktionen auf die Boykotte zu prüfen blieb ohne Folgen, ebenso wie die Erklärung der Außenminister der EU-Mitgliedsstaaten. Die betroffenen Firmen mussten sich in Eigeninitiative für deren Beendigung einsetzen. Dabei gab es immer wieder staatliche Stellen oder Zusammenschlüsse, die nachweislich an den Boykottaufrufen beteiligt waren und die sich entsprechend als Ziel für Reaktionen oder Verhandlungen geeignet hätten. Klagen gegen diese Akteure vor der WTO wären möglich gewesen.
Das Agieren mit einem Begriff wie »Handlungsfähigkeit« setzt wenn schon keinen Maßstab, so doch zumindest eine Art Referenzpunkt voraus. Dieser ist im Falle des Karikaturenstreits aber nur schwer ohne normative Positionierung möglich. Da diese Arbeit jedoch versucht ohne normative Positionierung auszukommen[17], soll die Handlungsfähigkeit im Rahmen dieser Arbeit danach beurteilt werden, wie schnell die EU
- Zu einer gemeinsamen Position fand
- Wie effektiv sie diese vertreten konnte, und
- Inwieweit die EU in der Lage war, ihre fundamentalen Interessen zu schützen. Als fundamentale Interessen sollen hier als vernünftigerweise zu erwartende internationale Standards gelten, wie Schutz der eigenen Integrität, unabhängig davon ob diese nun in Gestalt von Bürgern, hoheitlichen Einrichtungen oder des Wirtschaftslebens betroffen ist.
- Interessant ist dabei auch die Frage, ob die EU überhaupt ein passendes institutionelles Gefüge und die Mittel hat, um globalen Herausforderungen wie dem Karikaturenstreit begegnen zu können.
Da der Karikaturenstreit auch viele andere weltpolitische Akteure auf den Plan rief, so die UNO, die NATO und die USA, ergeben sich gute Vergleichsmöglichkeiten, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit, Geschlossenheit und die Effektivität der Reaktionen beurteilt werden.
Die erste Frage wurde bereits ebenso wie die zweite Frage damit beantwortet, dass die Positionsfindung lange dauerte und die Kommunikation nach außen nicht immer einheitlich war. Solana äußerte vor allem Bedauern, die Kommission deutlich später ihre Solidarität mit Dänemark und ihr Bekenntnis zu europäischen Werten. Dabei sorgte sie aber zeitweise für Irritation durch einen Vorschlag zu einem freiwilligen Kodex für Medien.
Von einer effektiven Vertretung dieser Position kann kaum gesprochen werden. Zum einen wurde die endgültige Position (vom 27.02. 2006) erst gefunden, nachdem der sie in der muslimischen Welt vertretende Solana bereits von seiner Reise zurückgekehrt war, aber auch die erste bindende Positionierung durch den Kommissions-Chef (vom 14.02. 2006) erfolgte erst nachdem Solana schon einige Tage zu dieser Reise aufgebrochen war.
Neben der anscheinend fragmentierten inneren Identität liegt dieses langsame Reagieren sicher auch am komplizierten institutionellen Gefüge, das die Absprache mehrerer Gremien und vieler einzelnen Akteure nötig machte. Aber auch die von Solana angeführten verantwortungsethischen Überlegungen sind sicher ursächlich für das zaghafte Vorgehen der EU. Mit einem effektiven Schutz fundamentaler Interessen und Werte im Sinne von Frage 3 hat dieses Vorgehen allerdings nicht viel zu tun. Als positives Gegenbeispiel lässt sich hier wieder die USA anführen. Während die Ordnungskräfte in Syrien und im Libanon die Übergriffe auf die dänischen Botschaften zuließen, verhinderten sie, dass die Protestierenden überhaupt erst zur amerikanischen Botschaft gelangten. Die ausgewogene Erklärung der Bush-Administration vom 03.02. 2006 mag ebenso daran Anteil haben, wie das traditionell entschlossene und prinzipientreue Auftreten der USA auf internationalem Parkett.
Ob Europa allerdings durch ein entschlossenes Auftreten die Übergriffe hätte vermeiden oder Boykotte beendigen können bleibt eine spekulative Frage. Es ist aber zu bezweifeln, dass eine deutliche Aufforderung an die Regierungen arabischer Staaten, die AL und die OIC Handelsabkommen zu respektieren, und sich selbst für eine Klärung des Konflikts einzusetzen unvereinbar mit einer Deeskalationsstrategie gewesen wäre.
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